ÜBER UNS

Wir sind ein föderativer Zusammenschluss der Organisationen Betriebskampf, Frauenkollektiv, Internationale Jugend und Solidaritätsnetzwerk. Gemeinsam leisten wir unseren Beitrag zur Entwicklung einer klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung.



SELBSTVERSTÄNDNIS

Als antikapitalistische und klassenkämpferische Organisationen mit verschiedenen Arbeitsschwerpunkten haben wir uns zur Föderation klassenkämpferischer Organisationen zusammengeschlossen, um einen Beitrag zur Schaffung einer klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung in Deutschland zu leisten. Während wir uns in unserer alltäglichen politischen Arbeit oft speziell auf eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe mit speziellen Problemen konzentrieren, wissen wir, dass die grundlegenden Probleme aus den herrschenden Produktions- und Eigentumsverhältnissen des Kapitalismus stammen. Diese können wir nur überwinden wenn wir uns als Arbeiter:innenklasse gemeinsam organisieren. Um unsere verschiedenen Kämpfe und unsere Kräfte zu vereinigen, haben wir uns in einer Föderation zusammengeschlossen. Uns eint das gemeinsame Ziel für eine Gesellschaft jenseits des kapitalistischen Ausbeutungssystems zu kämpfen. Diese Gesellschaft ist der Sozialismus. Im Kampf für den Sozialismus findet unsere Politik überall dort statt, wo wir Menschen aus unserer Klasse ansprechen können: In unseren Häusern, in den Vierteln, in den Betrieben, Unis und Schulen. Wir kämpfen für eine gesellschaftliche Zukunft die nicht nach dem Profit großer Konzerne organisiert ist, sondern nach unseren Interessen und Bedürfnissen. Diese Gesellschaft ist der Sozialismus. Bei unserer politischen Arbeit setzen wir auf die Selbstorganisation von uns als Arbeiter:innenklasse und lehnen jedes Stellvertretertum ab. Für uns ist klar, dass wir unsere Probleme nur selbst lösen können, indem wir uns zusammenschließen und für unsere Rechte und Interessen einstehen. Als Arbeiterinnen und Arbeiter, als Frauen, Jugendliche, Rentner:innen, Migrant:innen, Menschen verschiedener Geschlechter und sexueller Identitäten, wollen wir alles uns Trennende und Spaltende überwinden und als Klasse zusammen kommen, um für eine Zukunft zu kämpfen, in der wir selbst über unser Leben bestimmen können. Wir kämpfen für eine Zukunft in der wir die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen überwunden haben, in der Kriege, Patriarchat, Rassismus und jede Form der Spaltung und Diskriminierung der Vergangenheit angehören. Um diese Zukunft erreichen zu können, müssen wir uns zusammenschließen, organisieren und für unser Ziel gemeinsam kämpfen. Dazu müssen wir die Zersplitterung und Organisationslosigkeit unserer Klasse überwinden und eine starke und kämpferische Arbeiter:innenbewegung auf der Straße und überall dort, wo wir leben und arbeiten, aufbauen.



UNSER STATUT

1. Die Föderation klassenkämpferischer Organisationen ist ein föderativer bundesweiter Zusammenschluss der Organisationen: Betriebskampf, Frauenkollektiv, Internationale Jugend und Solidaritätsnetzwerk. Ziel der Föderation ist es einen Beitrag zur Entwicklung einer klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung in Deutschland zu leisten.

2. Alle Mitgliedsorganisationen organisieren ihre Arbeit selbstständig im Rahmen ihrer eigenen Schwerpunktbereiche, sowie der gemeinsamen bundesweiten Aktivitäten der Föderation. Die Föderation fungiert als organisatorisches Mittel zum Aufbau einer vereinigten klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung. Die organisatorische Eigenständigkeit der Mitgliedsorganisationen bleibt bestehen.

3. Zur gemeinsamen Finanzierung der Arbeit der Föderation und des Föderationsrats leisten alle Mitgliedsorganisationen einen regelmäßigen Beitrag an die Föderation. Die konkrete Höhe des Beitrages wird wird gemeinsam von Föderationsrat und Vorständen der Mitgliedsorganisationen nach den Bedürfnissen der Föderation und der Entwicklung und Ressourcen der einzelnen Mitgliedsorganisationen festgelegt.

4. Das höchste Organ der Föderation ist der Föderationskongress. Dieser findet alle zwei Jahre statt. Ein außerordentlicher Kongress muss auf Wunsch von 1/3 der Mitgliedsorganisationen innerhalb von drei Monaten einberufen werden. Auf dem Kongress werden Selbstverständnis und Statut der Föderation beschlossen oder geändert. Nur der Kongress hat die Möglichkeit Mitgliedsorganisationen aufzunehmen oder auszuschließen. Dazu ist eine 2/3 Mehrheit der Delegierten notwendig.

Der Kongress beschließt die weitere Ausrichtung der gemeinsamen Arbeit der Föderation und legt die zentralen Aufgaben des Föderationsrates für die kommende Periode fest.

Die Ortsgruppen der einzelnen Mitgliedsorganisationen wählen stimmberechtigte Delegierte für den Kongress. Bei der Wahl der Delegierten sollten möglichst alle vertretenen Geschlechter repräsentiert sein. Der Delegiertenschlüssel wird durch den Föderationsrat festgelegt. Darüber hinaus haben alle Mitglieder der verschiedenen Mitgliedsorganisationen das Recht am Kongress teilzunehmen und dort ihre Meinung zu äußern.

5. Zwischen den Kongressen wird die bundesweite Arbeit durch den Föderationsrat geleitet. Der Föderationsrat wird auf dem Kongress von den Delegierten der Mitgliedsorganisationen gewählt. Im Föderationsrat müssen alle Mitgliedsorganisationen vertreten sein. Seine Größe wird auf dem Kongress festgelegt. Der Förderationsrat arbeitet mit einfacher Mehrheitsentscheidung. Nach einer Entscheidung im Föderationsrat, ist die Entscheidung bindend für alle Organisationen.

Der Föderationsrat hat die Aufgabe:

• die Entwicklung der gemeinsamen föderativen Arbeit zur Entwicklung einer vereinten klassenkämpferischen Arbeiter:innenbewegung in Deutschland anzuleiten, sowie gemeinsame bundesweite Aktivitäten und Aktionen im Rahmen der Föderation vorzubereiten.

• die Föderation als Gesamtorganisation nach außen zu vertreten, die bundesweiten und internationalen Kontakte und die Bündnisarbeit zu koordinieren, Erklärungen und Aufrufe zu politischen Entwicklungen zu verfassen und die Aktionen der Mitgliedsorganisationen bekannt zu machen.

• den Föderationskongress zu organisieren und vorzubereiten. Bei Bedarf zwischen den Kongressen weitere bundesweite Zusammenkünfte zu organisieren.

Der Föderationsrat kann bei Ausscheiden von Mitgliedern neue Mitglieder aus der jeweiligen Mitgliedsorganisation kooptieren. Er informiert regelmäßig alle Mitgliedsorganisationen über seine Arbeit und legt Rechenschaft gegenüber allen Mitgliedsorganisationen ab.

6. Der Föderationsrat kann je nach Bedarf bundesweite Kommissionen oder Arbeitsgruppen einsetzen, die ihm zuarbeiten. Kommissionen sind dauerhaft arbeitende Organe der Föderation zu einem bestimmten Thema. Arbeitsgruppen sind für eine begrenzte Zeit arbeitende Gruppen, etwa zur Vorbereitung einer bestimmten Aktion.

7. Zusätzlich zum Föderationsrat auf bundesweiter Ebene, gibt es in allen Städten in denen mindestens zwei der Mitgliedsorganisationen vertreten sind lokale Koordinationen, in die alle vertretenen Mitgliedsorganisationen Vertreter:innen entsenden, die sich regelmäßig treffen. Hier soll die gemeinsame lokale Arbeit der Mitgliedsorganisationen organisiert und abgestimmt werden.